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Welche Kosten entstehen beim Fachanwalt?
By verkehrsrecht-berlin | Dezember 29, 2009
Die Anwaltskosten setzen sich im Wesentlichen zusammen aus
- den Anwaltsgebühren
- den Auslagen des Anwalts
- der darauf entfallenden Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
Die Auslagen (z.B. für Telefon, Porto , Reisekosten etc.) halten sich meist im Rahmen. Oft wird nur eine Pauschale von 20,- Euro berechnet. Auch die Umsatzsteuer (19% auf Gebühren und Auslagen) lässt sich leicht nachrechnen.
Wenn Sie noch Fragen zum Thema “Kosten” haben, können Sie sich gerne an unsere Fachkanzlei für Verkehrsrecht wenden.
verkehrsrecht@berlin.de
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