Verkehrsrecht

Der Verkehrsrechtsanwalt kann nicht nur kompetent die Haftungsfrage in Konfliktfällen beurteilen, sondern er weiß auch, welche Schadenspositionen dem Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie er diese gegenüber einer Versicherung durchsetzen kann.

Das Verkehrsrecht umfasst unterschiedliche Rechtsgebiete.

1. Unfallhaftpflichtrecht:
Der Schadensersatz im Falle eines Verkehrsunfalls steht im Mittelpunkt des Anliegens eines jeden Geschädigten. Dieses Rechtsgebiet regelt, wer bei einem Unfall in welcher Höhe für Körperschäden und Sachschäden haftet und das Schmerzensgeld trägt. Rechtsgrundlagen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Strassenverkehrsgesetz (StVG).

2. Strafrecht:
Schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts werden als Straftaten mit Strafen und Maßregeln verfolgt. Im Strafgesetzbuch finden sich Tatbestände wie § 315 c StGB “Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr”, § 316 StGB “Trunkenheit im Verkehr” und § 142 StGB “Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort” (Unfallflucht).

3. Ordnungswidrigkeitenrecht:
Leichte Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen und Nebenfolgen geahndet. Das Ordnungswidrigkeitenrecht folgt den Prinzipien des Strafrechts und ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.

4. Versicherungsrecht:
Es gibt einen gesetzlichen Zwang zum Abschluss einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, damit das Unfallopfer in keinem Fall schutzlos ist. Die Regelungen finden sich vor allem im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), welches auch Strafvorschriften für Verstöße gegen die Versicherungspflicht enthält.

5. Verwaltungsrecht
Zu diesem Bereich gehören die Bestimmungen über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Dies betrifft vor allem die Erteilung der Fahrerlaubnis, deren Nachweis durch den Führerschein und natürlich auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Außerdem die Regelungen über die im Verkehr zu beachtenden Verkehrsregeln. Wichtige Rechtsquelle ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG), das viele grundsätzliche Vorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen und deren Führern zum öffentlichen Verkehr sowie deren Haftung beinhaltet. Zu beachten sind ebenso die Strassenverkehrsordnung (regelt das Verhalten im Straßenverkehr), und die Strassenverkehrszulassungsordnung (Bestimmungen über die Zulassung von Fahrzeugen.

6. Vertragsrecht
Im Zusammenhang mit dem Autokauf oder -leasing können zahlreiche Rechtsprobleme entstehen (Fahrzeugmängel, Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Fahrzeugfinanzierung u. a.), deren Lösung sich nach dem BGB und der einschlägigen Rechtsprechung richtet. Hier kann oft eine frühzeitige Beratung rechtzeitiges Handeln die Anspruchsvoraussetzung erleichtern, da gerade im Kaufrecht Beweislastregeln an Fristen gebunden sind und ein in manchen Fällen möglicher Widerruf des Vertrages nur innerhalb enger zeitlicher Grenzen möglich ist.

Der Verkehrsrechtsanwalt kann nicht nur kompetent die Haftungsfrage in Konfliktfällen beurteilen, sondern er weiß auch, welche Schadenspositionen dem Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie er diese gegenüber einer Versicherung durchsetzen kann.

Wenn Sie noch Fragen zum Thema “Verkehrsrecht” haben, können Sie sich gerne an unsere Fachkanzlei für Verkehrsrecht wenden.

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